Ein komplexes gesetzliches Regelwerk und zahlreiche berufsgenossenschaftliche Vorschriften mit ständigen Neuerungen fordern Unternehmen heraus, den Gesundheitsschutz für ihre Beschäftigten zu gewährleisten und weiter zu verbessern. Als Betriebsarzt halte ich Sie über alle relevanten Neuerungen auf dem Laufenden und unterstütze Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Arbeitsschutz- und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSchG, ASiG).
Mein Anliegen geht jedoch über die notwendigen Aufgaben hinaus. Mir ist wichtig, dass die Beschäftigten ihre Arbeitskraft dem Unternehmen lange und bei guter Gesundheit zur Verfügung stellen können und damit eine Win-Win-Situation geschaffen wird. So wird der Begriff Prävention mit Leben erfüllt. …weiterlesen
Das Arbeitsschutzgesetz hat die Aufgabe, ``Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern`` (§1 ArbSchG Zielsetzung).
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