Schlömer Arbeitsmedizin | Dr. Schlömer, Betriebsarzt für Berlin und Brandenburg
Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, Betriebsärztliche Betreuung, Gefährdungsbeurteilung, psychische Belastungen, Reisemedizin, Ernährung, Prävention
Arbeitsmedizinische Vorsorge in Berlin und Brandenburg
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Arbeitsmedizin. Die Investition in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter ist eine langfristige und lohnende Entscheidung.

Ein komplexes gesetzliches Regelwerk und zahlreiche berufsgenossenschaftliche Vorschriften mit ständigen Neuerungen fordern Unternehmen heraus, den Gesundheitsschutz für ihre Beschäftigten zu gewährleisten und weiter zu verbessern. Als Betriebsarzt halte ich Sie über alle relevanten Neuerungen auf dem Laufenden und unterstütze Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Arbeitsschutz- und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSchG, ASiG).

Mein Anliegen geht jedoch über die notwendigen Aufgaben hinaus. Mir ist wichtig, dass die Beschäftigten ihre Arbeitskraft dem Unternehmen lange und bei guter Gesundheit zur Verfügung stellen können und damit eine Win-Win-Situation geschaffen wird. So wird der Begriff Prävention mit Leben erfüllt.

Übergewicht, Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Bluthochdruck, Herzinfarkt, Schlaganfall) genauso wie Rückenleiden nehmen in der Bevölkerung stetig zu. Oft liegen dem ungünstige Ernährung und Bewegungsmangel zugrunde. Auch stressbedingte Erkrankungen, wie Burn-Out oder Depression, aber auch andere seelische Leiden treten zunehmend in Erscheinung. All diese Widrigkeiten addieren sich zu den beruflichen Beanspruchungen und kosten die Beschäftigten schließlich Lebensfreude und Motivation. Die Unternehmen spüren das durch hohe Fehlzeiten, welche viel Geld kosten und die verbliebenen, noch gesunden Mitarbeiter*innen zusätzlich fordern.

Ich verstehe es als eine meiner wichtigsten Aufgaben als Betriebsarzt, die individuellen Risikofaktoren Ihrer Beschäftigten zu ermitteln und sie konkret zu beraten, wie den Risiken lebensnah und wirkungsvoll begegnet werden kann. Teil dessen ist, dass die Person des Betriebsarztes im Unternehmen bekannt ist und die Beschäftigten über längere Zeit betreut, sodass ein Vertrauensverhältnis entstehen kann, dass sich über die Jahre in vielfacher Hinsicht auszahlen wird.

Der Betriebsarzt

Die Bestellung und die Aufgaben von Betriebsärzten sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert diese Aufgaben: Der Betriebsarzt berichtet direkt an die Unternehmensleitung und unterstützt sie beim Arbeitsschutz (Gefährdungsbeurteilung) sowie in allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Er berät unter anderem zur Gestaltung der Arbeitsplätze, der Auswahl von Körperschutzmitteln und zu ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen. Zudem nimmt er an Betriebsbegehungen teil und ist Mitglied im Arbeitsschutzausschuss (ASA), wo er mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit (SiFa), Sicherheitsbeauftragten, Unternehmern, und Betriebs- bzw. Personalrat zusammenarbeitet.

Arbeits- bzw. Betriebsmedizin

Das Arbeitsschutzgesetz hat die Aufgabe, „Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern“ (§1 ArbSchG Zielsetzung).

Jede*r Arbeitgeber*in in Deutschland ist verpflichtet, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn/sie beim Arbeitsschutz beraten und unterstützen (§1 ASiG Arbeitssicherheitsgesetz).
Betriebsärzte müssen berechtigt sein, den ärztlichen Beruf auszuüben und die arbeitsmedizinische Fachkunde besitzen. Ärzte mit der Facharztbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin erfüllen diese Voraussetzungen.
Ich berate Unternehmen und Ihre Beschäftigten im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu allen Fragestellungen des betrieblichen Gesundheitsschutzes.

Arbeitsmedizinische Leistungen:

  • Grundbetreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
  • Betriebsspezifische Betreuung:
    • Arbeitsmedizinische Vorsorgen nach ArbMedVV
    • Eignungsuntersuchungen
    • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
      • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
      • Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
    • Beratung zu den Themen
      • Regelmäßige betriebsspezifische Gesundheitsgefährdungen
      • Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen
      • Externe Entwicklungen mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
      • Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen

Grundbetreuung

Auf Grundlage der DGUV Vorschrift 2  sind die Aufgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zu ermitteln und der erforderliche Zeitaufwand nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ-Schlüssel) abzuleiten.

Die im jeweiligen Betrieb vorhandenen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen stellen den Ausgangspunkt der betriebsärztlichen Betreuung dar.

Deshalb ist die Gefährdungsbeurteilung das Herzstück des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Auf Ihr bauen alle Schutzmaßnahmen des Betriebes auf. Wir unterstützen die betreuten Unternehmen aktiv bei der Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung.

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (Arbeitsschutz) sind sich ergänzende Aufgabenstellungen, die in Kooperation zur Lösungsfindung für die jeweilige betriebliche Herausforderung beitragen.

So werden Schutzziele formuliert und daraus einerseits die Empfehlungen zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen abgeleitet und andererseits technische und organisatorische Maßnahmen erkannt und eingeleitet.

Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen (GBpB)

Sich kontinuierlich verändernde Tätigkeitsprofile, hohe Qualifikationsanforderungen, Teamarbeit und steigende Vernetzung in Unternehmen stellen hohe Anforderungen an die Belegschaft. Gesunde und motivierte Mitarbeiter*innen sind daher für den Erfolg eines Unternehmens von hohem Wert. Aus diesem Grund widmet sich der Arbeitsschutz speziell auch den psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Darüber hinaus besteht die gesetzliche Pflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz (§5 ArbSchG), die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen (GBpB) in die allgemeine Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

Hinsichtlich der Durchführung dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung bestehen häufig Unsicherheiten bei den Unternehmen, genauso wie bei Betriebsärzten, für die dieses Feld oft ebenfalls ungewohntes Terrain ist.

Aus diesem Grund biete ich diese Leistung Unternehmen auch unabhängig von meiner Tätigkeit als Betriebsarzt an. Dazu kooperiere ich mit einer Gruppe z. T. auf die GBpB spezialisierten Psychologinnen, Mediatorinnen, Coaches und Ärztinnen, die diese Aufgabe in Unternehmen je nach Umfang gemeinsam mit mir realisieren.

Die GBpB kann in unterschiedlichem Ausmaß durchgeführt werden. Ich begleite und unterstütze Sie Zug um Zug bei der Auswahl der Analyse-Methoden im Hinblick auf Ihr Unternehmen, bei der Kommunikation der Analyse im Unternehmen, der Durchführung, der Bewertung der Ergebnisse sowie bei der ggf. anschließenden Ableitung konkreter Maßnahmen.

Da Ihre Belegschaft und Beschäftigtenvertretung in den gesamten Prozess aktiv eingebunden ist, erreichen Sie eine hohe Akzeptanz und verbessern gleichzeitig die Bindung der Beschäftigten an Ihr Unternehmen. Denn sowohl bereits die Kommunikation über die Analyse, die Analyse selbst (Fragebogen oder/und Workshop) als auch die erfolgreiche Umsetzung der auf Ihr Unternehmen abgestimmten Maßnahmen steigern das Wohlbefinden am Arbeitsplatz, verbessern die seelische wie auch die körperliche Gesundheit der Belegschaft, erhöhen die Leistungsbereitschaft und reduzieren dadurch erfahrungsgemäß die Fehlzeiten. Hinter der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen verbirgt sich für viele Unternehmen und für die Menschen, die sie ausmachen, ein veritabler Schatz.

Betriebsspezifische Betreuung

Eine moderne Arbeitsmedizin erfordert betriebsspezifisches und bedarfsorientiertes Planen gemeinsam mit den Prozessbeteiligten, was sich in einem Vorsorgekonzept manifestiert, in dem konkrete Vorsorge-Empfehlungen dargelegt werden.

Ich biete Ihnen zeitgemäßen, bedarfsorientierten Gesundheitsschutz und Unterstützung bei der Erfüllung der damit verknüpften Aufgaben, u.a. in den aufgeführten Bereichen:

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen
  • Betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken
  • Arbeitsplätze, die besondere Risiken aufweisen
  • Gesundheitsförderung unter den Bedingungen des demografischen Wandels
  • Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren durch entsprechende Arbeitsgestaltung
  • Betriebliche Veränderungen von Organisation und Arbeitsbedingungen
  • Betriebliche Maßnahmen, Aktionen und Programme
  • Workshops zu Ernährung, Herz-Kreislauf-Risiko, körperlicher Aktivität, Rückengesundheit, psychischer Gesundheit und innerbetrieblichen Konflikten werden angeboten bzw. vermittelt
  • Unterstützung bei Gesundheitsaktionen

Betriebsärzte gewährleisten durch ihre individuelle, ganzheitliche Beratung zu allen Gesundheitsthemen auch einen niederschwelligen Zugang zur Gesundheitsförderung, d.h. zur Stärkung der Gesundheit durch Aktivierung von Einzelnen oder Gruppen.

Arbeitsmedizinische Vorsorgen (früher: Untersuchungen nach den Grundsätzen der DGUV)

Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen zielen auf die Früherkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen. Sie dienen dem Schutz der Beschäftigten, sind jedoch auch direktes Arbeitgeberinteresse (Erfüllung der Fürsorgepflicht), da Sie zur Gesunderhaltung der Beschäftigten beitragen und damit messbare Vorteile für die Unternehmen schaffen.

Die Betreuung erfolgt bequem am Unternehmensstandort, was auch die Kosten für die Reisezeit der Beschäftigten reduziert. Ich habe ein weites Spektrum moderner Untersuchungsmittel und -geräte immer vor Ort, was meinen Einsatz flexibel und effizient gestaltet.

Arbeitsmedizinische Vorsorgen werden unterschieden in:

  • Pflichtvorsorgen
  • Angebotsvorsorgen
  • Wunschvorsorgen

Reisemedizin

Eine reisemedizinische Beratung kann mit geringem Aufwand schwere Erkrankungen verhindern.

 

Sie gehört zu den arbeitsmedizinischen Vorsorgen nach der ArbMedVV und ist für Menschen Pflicht, die durch den/die Arbeitgeber*in veranlasste Reisen in Regionen mit besonderen klimatischen Belastungen oder Infektionsgefährdungen unternehmen.

Von Zecken-übertragener Hirnhautentzündung (FSME) in Süddeutschland bis zur Malaria in Afrika oder Asien, von Beratungen zu Reise-Impfungen wie Tollwut oder Hepatitis bis zu Aktivitäten unter besonderen klimatischen Bedingungen bei bestehenden Vorerkrankungen gibt es ein weites Spektrum von Beratungsthemen, die der Vor- und Nachbereitung von beruflich veranlassten Reisen in bestimmte Gebiete dienen.

Diese Vorsorge sollte möglichst mindestens sechs, besser acht Wochen vor Reiseantritt durchgeführt werden, um die notwendigen Impfzwischenräume bei Mehrfachimpfungen einhalten zu können.

Nach Überprüfung des Impfstatus und ausführlicher Beratung erhalten die Beschäftigten alle notwendigen Informationen zu Medikamenten und Impfungen. Letztere können die Mitarbeiter*innen dann bequem bei ihrem Hausarzt/-ärztin durchführen lassen (Ausnahme: Gelbfieberimpfungen werden nur in anerkannten Gelbfieberimpfstellen durchgeführt). Weiterhin erhalten sie eine Reisefibel für Unterwegs, in der sich auf die individuelle Person zugeschnittene Informationen zur Gesunderhaltung im Reiseland und der dort vorhandenen Krankheitsinfrastruktur finden.

Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen

Eignungsuntersuchungen unterscheiden sich grundsätzlich von der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Die arbeitsmedizinischen Vorsorge zielt auf das frühzeitige Erkennen und Verhüten arbeitsbedingter Erkrankungen und haben eine gesetzliche Grundlage (ArbSchG). Eignungsuntersuchungen verfolgen hingegen die Vermeidung von Risiken und Gefährdungen für Dritte.

Eignungsuntersuchungen liegen vorrangig im Arbeitgeberinteresse. Sie klären die Frage, ob die vorhandenen physischen und psychischen Fähigkeiten und Potenziale der Beschäftigten erwarten lassen, dass die im Rahmen der Beschäftigung zu erledigenden Tätigkeiten von ihnen ausgeübt werden können, ohne Dritte zu gefährden. Eignungsuntersuchungen bedürfen einer eigenen Rechtsgrundlage.

In der Praxis werden Einstellungsuntersuchungen sowie routinemäßige und anlassbezogene Eignungsuntersuchungen unterschieden. Routinemäßige Eignungsuntersuchungen können, wie Einstellungsuntersuchungen, Tätigkeitsvoraussetzung nach bestimmten Rechtsgrundlagen sein. Diese Tätigkeitsvoraussetzungen müssen beispielsweise bei Beschäftigten vorliegen, die LKW, Omnibus oder Taxi fahren (FeV), bei der Feuerwehr (FwVO) oder im Off-Shore-Bereich tätig (Offshore-ArbZV) oder strahlenexponiert sind (StrlSchV). Anlassbezogene Eignungsuntersuchungen hingegen werden bei konkretem Anlass durchgeführt, der bspw. nach dem epileptischen Anfall eines/r Staplerfahrers/in im Rahmen von Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (FSÜ)  gegeben wäre. Für anlasslose Reihenuntersuchungen aller Beschäftigten, die FSÜ ausüben, gibt es keine gesetzliche Grundlage und eine Rechtssicherheit kann letztlich nicht oder nur bedingt durch Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge hergestellt werden. Wie Sie das Risiko eines gesundheitlichen Schadens für Personen und finanziellen Schadens Ihr Unternehmen auch ohne diese anlasslosen Untersuchungen niedrig halten, erfahren Sie im Rahmen meiner Beratung.

Untersuchungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz (Schichtarbeit)

Der Gesetzgeber hat Untersuchungen und Beratungen von besonders gefährdeten Beschäftigten vorgesehen.

 

Bei Beschäftigten vor Erreichen des 18. Lebensjahres sieht der Gesetzgeber eine umfängliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vor, damit „die Entwicklung der Heranwachsenden nicht durch unangemessene Arbeitsaufgaben gestört wird“. So steht in dem Gesetz, neben Regelungen zu Pausen- und Urlaubszeiten, auch die Vorgabe zur Erstuntersuchung von Jugendlichen, die ins Berufsleben eintreten.

 

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ermöglichte es Schwangeren bis vor kurzem, hinsichtlich des Verbleibs am Arbeitsplatz in der ersten Phase Ihrer Schwangerschaft von ihrem/rer Betriebsarzt/-ärztin individuell beraten zu werden. Seit der Novellierung des Gesetzes im Jahr 2018 ist diese Beurteilung der Gefährdung Schwangerer an ihrem Arbeitsplatz Teil der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung geworden und muss daher auch für jeden Arbeitsplatz in der Gefährdungsbeurteilung geprüft und bewertet werden. Im konkreten Falle einer Schwangerschaft ist dadurch bereits ein Procedere für den entsprechenden Arbeitsplatz festgelegt worden und es kommt in keinem Fall zu Unsicherheiten in der Beurteilung. Die allgemeine Gefährdungsbeurteilung beinhaltet somit bspw. die Beantwortung der Frage nach Gefahrstoffen, durch die Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren oder des ungeborenen Kindes droht und damit ggf. ein betriebliches Beschäftigungsverbot auslösen. Die individuellen, in der Schwangerschaft selbst begründeten gesundheitlichen Zustände haben selbstverständlich eine mindestens ebenso große Wirksamkeit auf die Arbeitsfähigkeit einer Schwangeren. Es kann also auch durch besondere Umsände jederzeit ein sog. individuelles Beschäftigungsverbot durch einen behandelnden Arzt ausgesprochen werden, welches sich nicht in der Gefährdungsbeurteilung begründet.

 

Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer*innen nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestalten. Oberstes Ziel ist dabei der Erhalt von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Arbeitnehmer*innen haben, wenn sie es wünschen, Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchungen ihres Gesundheitszustandes, und zwar vor Aufnahme einer Nachtarbeit und danach in regelmäßigen Abständen von nicht weniger als drei Jahren. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres kann die Untersuchung auf Wunsch jedes Jahr durchgeführt werden.

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Für viele Unternehmen sind die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen eine große Herausforderung. Fachkräftemangel, Changemanagement oder Umstrukturierungsmaßnahmen sind Teil dieser Herausforderungen. Ein wirkungsvolles und zielgerichtetes betriebliches Gesundheitsmanagement kann die Leistungsfähigkeit, die Gesundheit und die Motivation Ihrer Mitarbeiter*innen zum beiderseitigen Vorteil fördern. Ich unterstütze Sie gerne bei den Schritten auf dem Weg zu Ihrem betrieblichen Gesundheitsmanagement, von der Analyse bis zur Überprüfung des Erfolgs.

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

Ich unterstütze Sie mit Gesundheitsaktionen oder Einzelmaßnahmen zur Gesundheitsförderung, wie u.a. Ergonomie-Beratung am Arbeitsplatz, Vorträgen und Aktionen zu Ihren speziellen Themen wie Rückengesundheit, Infektionsgefährdungen oder Ernährung bis hin zu Low-Carb-Kochkursen in Kooperation mit einer Ernährungsberaterin.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Durch den langfristigen Ausfall von Beschäftigten wegen Krankheit entsteht ein zusätzliches unternehmerisches Risiko, welches natürlich auch von den demographischen Daten Ihres Unternehmens beeinflusst wird. Ein sinnvolles und strukturiertes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) hilft Ihnen dabei, die Arbeitskräfte mit den ihnen eigenen Qualitäten nach längerer Krankheit oder Unfällen wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren.

Eine Erkrankung oder ein Unfall kann jedem Menschen widerfahren und zu längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten führen, ganz unabhängig vom Alter. Ich unterstütze Sie dabei, für alle Beteiligten tragbare Lösungen zu finden.

Als Betriebsarzt unterliege ich jederzeit der gesetzlichen Schweigepflicht und berate die Beschäftigten zunächst in einem ärztlichen Einzelgespräch um ihnen dann in der gemeinsamen Beratung mit den weiteren Parteien als unabhängiger Berater und Unterstützer zur Seite zu stehen. Ich als Arzt gebe in einem BEM-Gespräch nur Auskunft zum Gesundheitszustand einer Person, die mich unmittelbar und konkret dazu aufgefordert hat und erkläre die ärztliche Einschätzung von Leistungsmöglichkeiten und -grenzen, ohne Preisgabe von nicht erforderlichen Informationen an alle Beteiligten. Daher ist die Akzeptanz dieser Maßnahme bei den Beschäftigten erfahrungsgemäß hoch. Die gemeinsamen Beratungen von Beschäftigten, ggf. deren betrieblichen Vertreter*innen, Betriebsarzt/ärztin und Unternehmensleitung verlaufen aus diesem Grund auch sehr oft für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen erfolgreich. Ein zusätzlicher Effekt ist die verstärkte Identifikation vieler nicht direkt beteiligter Personen mit Ihrem Unternehmen, die mittelbare „Zeugen“ einer fairen und empathischen Ergebnisfindung werden. Diese positive Wahrnehmung führt schließlich auch zu einem Imagegewinn in der lokalen Öffentlichkeit, die einen Pool potentieller neuer Mitarbeiter*innen repräsentiert. Arbeitskräfte wie Unternehmen gewinnen damit vierfach. Die Beschäftigten profitieren durch den Erhalt ihres (leidensgerechten) Arbeitsplatzes und damit ihres Einkommens, durch die Erhaltung des stabilisierenden sozialen Systems Arbeit und alle Beschäftigten durch ein positives Betriebsklima, welches dann wiederum, systemisch betrachtet, bis in die einzelnen Hauhalte fortwirkt. Die Unternehmen profitieren durch den Erhalt der bereits beschäftigten Arbeitskräfte, verkürzten Ausfallzeiten, einem guten Betriebsklima und der potentiell leichteren Gewinnung neuer Kräfte.

Ich berate Sie zur grundsätzlichen Vorgehensweise und den Verantwortlichkeiten im BEM. Auch bei der Erstellung einer Betriebsvereinbarung, dem Beratungsablauf sowie zum Informationsmaterial für die interne Kommunikation unterstütze ich Sie gerne.

Welche betriebsärztliche Betreuung kommt für meinen Betrieb in Frage?

Welche betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Sie wählen können, hängt von der Anzahl Ihrer Beschäftigten ab:

  • Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten können wählen zwischen der Regelbetreuung nach Anlage 1 oder der alternativen, bedarfsorientierten Betreuung nach Anlage 3 der DGUV Vorschrift 2
  • Betriebe mit mehr als 20 und bis zu 50 Beschäftigten können wählen zwischen der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten nach Anlage 2 und der alternativen, bedarfsorientierten Betreuung nach Anlage 3 oder 4 der DGUV Vorschrift 2
  • Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten können sich im Rahmen der Regelbetreuung nach Anlage 2 betreuen lassen. Die Alternativbetreuung ist für größere Betriebe nicht vorgesehen.

Welche Informationen werden benötigt, um ein strukturiertes Angebot für die betriebsärztliche Betreuung zu erhalten?

  • Mitarbeiteranzahl
  • Standort der Betreuung
  • Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vorhanden oder wird eine solche benötigt?
  • Wirtschaftszweig-Schlüssel
  • Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse)
  • Für ein konkretes und recht genaues Angebot wäre es auch wichtig zu erfahren, welche Mitarbeiter/-innen (anonymisiert)  welche Vorsorgen  und Eignungsuntersuchungen (gleichzeitig) erhalten sollen. Diese Information könnten Sie aus Ihrer Vorsorgekartei oder Ihrer betrieblichen Liste der Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen ermitteln, wenn eine solche vorhanden ist. Häufig haben Beschäftigte mehr als eine Vorsorge bzw. Eignungsuntersuchung gleichzeitig, was den Verwaltungs- und möglicherweise auch den Untersuchungsaufwand reduziert und damit Ihre Kosten mindert.

Wenn Sie Interesse an der betriebsärztlichen Betreuung Ihres Betriebes durch mich haben, kontaktieren Sie mich kurz per E-Mail, vielleicht schon mit den o.g. Informationen. Ich werde dann umgehend telefonisch mit Ihnen in Verbindung treten. Um mir ein konkretes Bild machen zu können, besuche ich Sie dann gerne in Ihrem Unternehmen, sodass wir den Umfang der Betreuung gemeinsam ermitteln können.

Datenschutz

Sowohl der Schutz unserer Umwelt als auch der Schutz persönlichen Daten rücken zunehmend ins Zentrum des öffentlichen Interesses.

Individuelle Gesundheitsdaten unterliegen einem  besonderen gesetzlichen Schutz. Als Betriebsarzt unterliege ich sowohl der DSGVO als auch der ärztlichen Schweigepflicht und nehme diese Vorgaben sehr ernst. Dies bedeutet auch, dass die Unternehmen nur sehr eingeschränkt und nur mit Zustimmung ihrer Beschäftigten Informationen über deren Kontakt mit dem Betriebsarzt erhalten.

Um meine Leistungen effizient zu gestalten, habe ich eine digitalisierte, mobile Praxis entwickelt, die mir einen sehr hohen Grad an Flexibilität ermöglicht. Alle Daten und Geräte sind an jedem Einsatzort stets verfügbar. Um die Datenschutz-Risiken zu minimieren, bin ich in regelmäßigem, engem Austausch mit spezialisierten externen Datenschutzbeauftragten und werde von einem professionellen IT-Support unterstützt.

Zum Austausch von Informationen empfehle ich grundsätzlich eine Verschlüsselung der E-Mails.

Falls auf den Papier-Versand verzichtet werden kann, werden die digitalen Vorsorgebescheinigungen den Beschäftigten individuell und dem Unternehmen im Paket über eine Passwort-geschützte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zur Verfügung gestellt, die es nicht erfordert, dass das Unternehmen bereits ein verschlüsseltes E-Mail-System aufgebaut hat. Nähere Informationen dazu erhalten Sie gerne im Rahmen des Erstgespräches.

Umweltschutz

Dem Umweltschutzaspekt trage ich mit dem Einsatz eines elektrisch unterstützten Fahrrades, ggf. in Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln, statt eines PKW als Transportmittel Rechnung. In Abstimmung mit meinen Kunden arbeite ich weitestgehend papierfrei.

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